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Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung im Schadensfall

Sollten Sie mal unverschuldet oder selbst verschuldet in einen Unfall (Haftpflicht- oder Kaskoschaden) verwickelt werden, helfen wir Ihnen gerne weiter und rechnen direkt mit der zuständigen Versicherung ab.

Für die Zeit der Reparatur stellen wir Ihnen selbstverständlich einen für Sie kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung.

Beachten Sie bitte dabei, dass wir im Schadensfall keine Rechtsberatung durchführen können bzw. dürfen.

In Problemfällen steht Ihnen aber ein Rechtsanwalt freier Wahl zur Verfügung, welcher über die Versicherung des Schadenverursachers bezahlt wird.

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